Bei einer Absturzhöhe von weniger als 12 Metern ist eine Höhe von 100 Zentimetern beim Treppengeländer vorgeschrieben. Bei Innentreppen reicht es einen Handlauf auf 90 Zentimeter Höhe zu setzen. Gesetzlich ist ein Treppengeländer bei einer Treppe mit mehr als 3 Stufen vorgeschrieben.