Mein Projekt
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Gefördert wird die Errichtung von Einzel-/Doppelhäusern, Bauernhäusern, Austraghäusern, Häusern in der Gruppe sowie die Schaffung neuen Wohnraums durch Auf-, Zu- oder Einbau im Bundesland Salzburg.
In Salzburg kann man einen Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 600,- beantragen um die finanzielle Mehrbelastung für das Heizen in der kalten Jahreszeit auszugleichen. Man kann ab dem 15. September 2023 den Antrag stellen und die Antragsfrist wurde bis 31. Oktober 2023 verlängert. ACHTUNG: Wer 2023 bereits einen Heizkostenzuschuss erhalten hat, kann für dieses Jahr keinen mehr beantragen.
Gefördert wird der Kauf von geförderten Mietwohnungen im Bundesland Salzburg. Wer gefördert werden will, muss Mieter oder Mieterin der geförderten Mietwohnung sein, dazu müssen einige Voraussetzungen vorliegen.
Mieterinnen und Mietern von geförderten Objekten, bei denen die Baukosten mit Wohnbauförderung finanziert wurden, kann eine allgemeine Wohnbeihilfe gewährt werden.
Folgende Baumaßnahmen zur Sanierung von Wohnungen und Wohnhäusern werden unter anderem gefördert: Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes, Errichtung oder Erneuerung von bestimmten Wärmebereitstellungsanlagen, Dachsanierung, Elektroinstallationen.
Ob Sie für eine Förderung infrage kommen und in welcher Höhe eine Förderung möglich ist, können Sie mit Hilfe des Förderrechners herausfinden.
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Weitere Infos
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