Fenstersanierung
Bei der Sanierung ist oftmals zu entscheiden, ob bestehende Fenster zu erhalten sind oder durch Neue zu ersetzen.
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Der Begriff Altbau definiert grundsätzlich ein Wohnhaus, das über 100 Jahre alt ist und dessen Raumhöhe mehr als 2,5 Meter beträgt.
Wohnen in historischer Bausubstanz hat eine besondere Qualität, wenn das alte Gebäude den heutigen Anforderungen an Komfort und Sicherheit genügt. Bei derartigen Gebäuden kommt es oft zu unvorhersehbaren Gegenbeheiten und fordern somit Flexibilität seirtens Bauherren und Baumeister.
Ein Altbaugebäude, das in die nähere Wahl einbezogen wird, lässt sich nicht durch einen einmaligen Rundgang erfassen!
Beim Kauf eines Altbaus ist es besonders wichtig, nach dem „richtigen“ Objekt Ausschau zu halten und den Kauf nicht zu überstürzen. Die persönlichen Bedürfnisse dürfen nicht übersehen werden, wie Wohngröße, Raumeinteilung, Ausstattung und Qualität.
In einem weiteren Schritt gilt es, die Bausubstanz des Hauses zu prüfen. Ermitteln Sie, ob Schönheitsreparaturen, einzelne Instandsetzungsmaßnahmen, eine umfassende Sanierung oder Modernisierungsmaßnahmen durchzuführen sind.
Sie sollten unbedingt abwägen, ob der Kauf des in Frage kommenden Altbauobjekts mit einer eventuell weit reichenden Umbaunotwendigkeit überhaupt in einem angemessenen Zeit- und Kostenverhältnis stehen kann. In jedem Fall ist das Hinzuziehen eines altbauerfahrenen Architekten oder Bausachverständigen wichtig.
Sind Bauschäden, wie feuchtes Mauerwerk, morsche Deckenbalken oder ein undichtes Dach vorhanden, sollten diese unbedingt protokolliert oder in einem Bauzustandsbericht von Ihrem Baufachmann aufgelistet und bewertet werden. Bedenken Sie, dass diese Schäden für Sie Zusatzkosten durch zusätzliche Sanierungsmaßnahmen bedeuten.
Diese Liste der Schwachstellen kann dann in die Kaufpreisverhandlungen einbezogen werden.
Gebäude früherer gutbürgerlicher Herkunft haben in der Regel einen großzügigen Grundriss, der mit dem der 60er und 70er Jahre nicht vergleichbar ist.
Neben der Zuordnung der Räume ist auf ausreichende Belichtungs- und Belüftungsmöglichkeiten zu achten.
Alle Investitionen in Erhalt und Pflege denkmalgeschützter Bausubstanz sind steuerbegünstigt und können über einen längeren Zeitraum abgesetzt werden.
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