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Bauen ist für die meisten Bauherren ein finanzieller Kraftakt, bei dem ein erheblicher Kostenfaktor häufig unterschätzt wird: Die Erschliessungskosten. Üblicherweise beteiligt die Gemeinde die Grundstückseigentümer an den Ausgaben für Straßen und Wege. Zudem werden Gebühren für die Anschlüsse an die Netze für Gas, Wasser, Abwasser und Regenwasserdrainage fällig.
Die Energieversorger verlangen für den Anschluss an das Stromnetz zusätzlich Beiträge. Deshalb ist es für den Käufer wichtig, sich bei der Gemeinde oder dem Bauträger zu erkundigen, ob die Erschließungskosten im Kaufpreis für Grundstück beziehungsweise Haus enthalten sind.
Auch der Erwerb einer bestehenden Immobilie schützt nicht vor möglichen Erschließungskosten. Offene Forderungen werden auf den neuen Eigentümer übertragen.
Zudem kann die Gemeinde nachträgliche Erschließungsmaßnahmen durchführen, die anteilig von den betroffenen Anliegern bezahlt werden müssen. Dazu gehört etwa eine öffentliche Straße, die den bisherigen Grundstückszugang über einen Privatweg ersetzt.
Das Steuerrecht unterscheidet übrigens zwischen der Ersterschließung, die zu den Anschaffungskosten von Grund und Boden gezählt wird, und nachträglicher Erschließung, deren Kosten als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähig sind.
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