Tatsächliche Grundstückskosten.
Über die Frage, ob die Bebauung eines Grundstücks in der geplanten Form überhaupt möglich ist, entscheiden Flächenwidmungs- und Bebauungspläne. Vor dem Kauf ist der Blick ins Grundbuch zu werfen, um wirklich auf Nummer Sicher zu gehen.
Zum Grundstückserwerb sind die Aufstellung eines Kaufvertrags und die Eintragung der Eigentumsrechte im Grundbuch erforderlich. Dabei ist es sinnvoll, einen Notar oder Rechtsanwalt mit der Durchführung zu betrauen.
Für die tatsächlichen Grundstückskosten gibt es eine simple Überschlagsrechnung:
Quadratmeterpreis
+ Grunderwerbssteuer
+ Notariats- & Gerichtsgebühren
+ Vermittlungsgebühren
+ Vermessungs- & Finanzierungskosten inkl. Nebengebühren
= GRUNDSTÜCKSKOSTEN