In Privathäusern gibt es keine gesetzliche Pflicht zum Anbringen eines Handlaufs. Es kann jedoch sehr von Vorteil bzw. sogar notwendig sein, wenn ältere oder gar pflegebedürftige Personen im Haushalt leben. Zusätzlich bieten Handläufe eine Gestaltungsmöglichkeit beim Design der Treppe.

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