Allgemein gilt, dass jedes Bauvorhaben bewilligungspflichtig ist, bei dem das äußere Erscheinungsbild des Hauses verändert wird: Beispielsweise durch den zusätzlichen Einbau von Dachflächenfenstern, der Errichtung einer Gaube oder gar der Veränderung der ursprünglichen Dachform.

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