Die Grunderschließung bedeutet, dass dieser Grund entsprechend der Länderbauordnung an die Wasser-, Abwasser- und Stromversorgung angeschlossen sein muss und auch an das öffentliche Straßennetz angebunden ist. Je nach Bundesland zählen zum Beispiel auch Fernwärme- und Gasleitungen zu den Erfordernissen.

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