Will man wissen, was zur Erschließung eines Grundstückes gehört, muss vorab zwischen “öffentlicher Erschließung” und “interner / privater Erschließung” unterschieden werden.
Für die öffentliche Erschließung ist die jeweilige Gemeinde zuständig und kümmert sich (mit Ausnahmen) um die Infrastruktur bis zur jeweiligen Grundstücksgrenze.
Die innere, private Erschließung liegt hingegen in der Hand des jeweiligen Grundstücksbesitzers. Kosten für eine interne, private Erschließung fallen nur dann an, wenn ein unbebautes Grundstück gekauft wird, wie bei einem Neubau. Diese interne, private Erschließung muss vom Grundstücksbesitzers selbst organisiert und bei den kommunalen Versorgern beantragt werden. Wird ein bestehendes Haus gekauft und saniert, ist keine neuerliche Erschließung notwendig. Die aktuellen Grundstückspreise für Baugründe und Seegründe in Österreich findest Du auf www.exclusive-bauen-wohnen.at

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