Die Türbreite für barrierefreies Wohnen liegt laut DIN-Norm bei 80 Zentimetern. Für einen Rollstuhl wird aber eine Mindesttürbreite von 90 Zentimetern vorgeschlagen. Die Türhöhe muss mindestens 205 Zentimeter betragen.
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Die Türbreite für barrierefreies Wohnen liegt laut DIN-Norm bei 80 Zentimetern. Für einen Rollstuhl wird aber eine Mindesttürbreite von 90 Zentimetern vorgeschlagen. Die Türhöhe muss mindestens 205 Zentimeter betragen.
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