In Österreich sind nach dem Energieausweisgesetz Baumeister, Elektrotechniker, Gas-, Sanitär-, Heizungs-, Kälte-, Klima- und Lüftungstechniker und Zimmermeister, sowie Ingenieurbüros für Bauphysik, Gebäude-, Umwelt-, Verfahrenstechnik, Innenarchitekten, als auch Ziviltechniker, Architekten, sowie Zivilingenieure berechtigt einen Energieausweis auszustellen.