Einen Vertrag für den Grundstückskauf setzt ein Notar auf und lässt ihn dem Verkäufer und dem Käufer zwei Wochen vor Vertragsunterzeichnung zukommen. In dieser Zeit haben beiden Parteien die Möglichkeit, den Kaufvertrag für das Grundstück genau zu prüfen und gegebenenfalls Änderungswünsche an den Notar zu übermitteln.

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