Nach dem Energieausweisgesetz darf ein vorgelegter Energieausweis höchstens 10 Jahre alt sein. Nach verstreichen dieser Frist muss ein neuer Energieausweis beantragt werden.
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Nach dem Energieausweisgesetz darf ein vorgelegter Energieausweis höchstens 10 Jahre alt sein. Nach verstreichen dieser Frist muss ein neuer Energieausweis beantragt werden.
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