Hier gilt die einfache Faustregel, dass zwischen den Geländerstäben unter keinen Umständen ein Kinderkopf hindurchpassen darf, weshalb der Maximalabstand von 12 Zentimetern einzuhalten ist. Hierbei ist es unabhängig, ob das Geländer aus Holz, Stahl oder Glaselementen besteht.