Wer darf einen Energieausweis ausstellen?

In Österreich sind nach dem Energieausweisgesetz Baumeister, Elektrotechniker, Gas-, Sanitär-, Heizungs-, Kälte-, Klima- und Lüftungstechniker und Zimmermeister, sowie Ingenieurbüros für Bauphysik, Gebäude-, Umwelt-, Verfahrenstechnik, Innenarchitekten, als auch Ziviltechniker, Architekten, sowie Zivilingenieure berechtigt einen Energieausweis auszustellen.

Wozu braucht man einen Energieausweis?

Der Energieausweis ist der Energietypenschein für ein Gebäude und schafft damit ein Gütesiegel für die Energie-Qualität. Er ermöglicht mehr Transparenz und eine bessere Vergleichbarkeit. Gleichzeitig macht er den Energiebedarf und die -effizienz von Gebäuden sichtbar und zeigt Sparpotentiale auf.

Wann benötige ich einen Energieausweis für mein Haus?

Bei größeren Renovierungen sowie natürlich bei Neubauten muss ein Energieausweis erstellt werden. Dies ist ein verpflichtender Teil der Einreichungsunterlagen, sowie der behördlichen Bewilligung. Auch für den Erhalt von einigen Förderungen kann ein Energieausweis benötigt werden.